Steuerfreie Einmalzahlung (Corona-Prämie) beschlossen!

15. Februar 2022

Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. Januar 2022

Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie
erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung.
Die Zahlung einer Corona-Zulage und das gleichzeitige Herauszögern der Anhebung der Entgelte um mehrere
Monate folgt der bereits bekannten Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem letzten Jahr. Anstatt
wie gewohnt die Entgelte zeitnah prozentual anzuheben, wird dies um 14 Monate auf den 01.12.2022 verschoben. Als Ausgleich für diese „Leermonate“ wird eine Einmalzahlung (Corona-Prämie) gewährt.
 

Höhe und Auszahlung der Prämie

Die Prämie beträgt 1.300 € für Tarifbeschäftigte und 650 € für Auszubildende und Praktikanten. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig. Die Auszahlung der steuer- und abgabenfreien Prämie erfolgt bis spätestens 31.03.2022.

Wer bekommt eine Corona-Prämie? – Der Stichtag 24. Januar 2022 ist entscheidend.

Die Corona-Prämie erhalten diejenigen, die am 24.01.2022 in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis standen und im Zeitraum vom 01.01. – 24.01.2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Tabellen-, Ausbildungs- oder Praktikantenentgelt hatten. Hierzu zählen auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeldzuschuss, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V).

Wirkt sich die Corona-Prämie auf die Entgeltgrenzen der geringfügig Beschäftigten aus?

Nein, die Corona-Prämie führt nicht zum Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze.

Werden bisher bezogene Corona-Prämien angerechnet?

Einzig der Bezug einer Corona-Prämie nach dem Tarifabschluss im Bereich des TV-L vom 29.11.2021 führt zu einer Anrechnung. Alle darüber hinaus erhaltenen Corona-Prämien führen zu keiner Reduzierung.
Übernahme weiterer Bestandteile der Tarifeinigung im Bereich des TV-L
Die Übernahme der Entgelterhöhung von 2,8 % zum 01.12.2022 für die nach dem TV-L entlohnten Beschäftigten sowie weitere tarifliche Änderungen waren nicht Gegenstand der jetzigen Einigung. Gespräche zu deren Übernahme werden zeitnah nach Vorliegen des Tariftextes mit den Arbeitgebern aufgenommen.

Hinweis für Beschäftigte im TVöD-SuE:

Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis 31.12.2022. Zum 01.04.2022 erfolgt hier die nächste Entgelterhöhung + 1,8 %.

Bericht als PDF herunterladen...

gez. Werner Massow, gez. Erik Bothe, gez. Ralf Vullriede

Übersicht Neuigkeiten MAV