Als Mitarbeitervertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber ihren Anstellungsträgern (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand) Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, von denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaften betroffen werden.

Mitarbeitervertretung (MAV) – was ist das?

Eine kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.

Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD).

Wie wir arbeiten

Mitbestimmung bei:

  • Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher- und Herabgruppierung, Beförderung
  • Versetzung und Abordnung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einer anderen Dienststelle
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus und Betriebsordnung) oder Aufstellung der Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst.
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Grundsätze für die Urlaubsregelung

Mitberatung bei:

  • Außerordentlicher Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  • Bewertung der Arbeitsplätze