Im Mai hat die ADK (die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Kirchen) Sonderzahlungen für die Beschäftigten im Tarifwerk TVöD beschlossen.
Im Juli erhalten die Vollzeitbeschäftigten 1460 € zusätzlich. Diese Summe setzt sich zusammen aus einer einmaligen Sonderzahlung von 1240 € für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftige erhalten die Zahlung anteilig) und einem monatlichen Inflationsausgleich von 220 € (auch erhalten Teilzeitbeschäftigte die Zahlung anteilig), der bis Februar 2024 gezahlt wird. Dieser Inflationsausgleich wird steuer- und abgabefrei mit dem Entgelt ausgezahlt.